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DSGVO-konforme Website in Österreich: Die Pflichtpunkte
Von Wolfgang Tanzmeister, Web-Resonanz9 Min. Lesezeit

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praxisnahe Orientierung aus Sicht der Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder Ihre Wirtschaftskammer.
1. Impressum und Offenlegung
Die Offenlegungspflichten ergeben sich aus dem E-Commerce-Gesetz, der Gewerbeordnung und dem Mediengesetz. Je nach Rechtsform gehören dazu unter anderem Firmenwortlaut und Rechtsform, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer, Firmenbuchnummer und Gericht, UID-Nummer, Gewerbeart, zuständige Aufsichtsbehörde, Kammerzugehörigkeit sowie anwendbare berufsrechtliche Vorschriften. Wichtig: leicht auffindbar, von jeder Seite aus erreichbar und in Textform – nicht als Bild.
2. Datenschutzerklärung
Sie beschreibt, welche Daten zu welchem Zweck auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert bleiben, wer sie erhält und welche Rechte Betroffene haben. Der häufigste Fehler ist eine Mustererklärung, die Dienste auflistet, die es auf der Seite gar nicht gibt – oder umgekehrt jene verschweigt, die tatsächlich laufen. Gehen Sie die Seite durch und notieren Sie jeden externen Dienst: Hosting, Analyse, Karten, Video-Einbettungen, Schriften, Chat, Newsletter, Buchungssysteme.
3. Cookies und Einwilligung
Technisch notwendige Cookies (etwa für Anmeldung oder Warenkorb) sind ohne Einwilligung zulässig. Alles darüber hinaus – Statistik, Marketing, Fremdinhalte mit Tracking – braucht eine aktive Einwilligungvor dem Laden. Praktisch heißt das: keine vorangekreuzten Kästchen, Ablehnen genauso einfach wie Zustimmen, Widerruf jederzeit möglich, und die betroffenen Skripte starten erst nach der Zustimmung. Wer auf Tracking verzichtet, spart sich das Banner vollständig und gewinnt dazu Ladezeit.
4. Formulare datensparsam bauen
- Nur Felder abfragen, die für die Bearbeitung wirklich nötig sind.
- Zweck und Verantwortlichen direkt beim Formular nennen, mit Link zur Datenschutzerklärung.
- Newsletter-Anmeldung getrennt und mit Bestätigungsmail (Double Opt-in).
- Übertragung ausschließlich über HTTPS, Weiterleitung von HTTP eingerichtet.
- Klare Aufbewahrungsdauer – Anfragen nicht dauerhaft in einem Postfach sammeln.
5. Externe Dienste prüfen
Extern geladene Schriften, Karten, Videos und Bewertungs-Widgets übertragen beim Seitenaufruf Daten an Drittanbieter. Sinnvolle Alternativen: Schriften selbst hosten, Karten als Standbild mit Klickfläche einbinden, Videos erst nach Zustimmung laden. Das ist zugleich die schnellere Variante. Wo Dienstleister personenbezogene Daten verarbeiten – Hosting, Newsletter-Versand, Buchungstools – braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Kurze Kontrollliste
- Impressum vollständig und von überall verlinkt.
- Datenschutzerklärung deckt genau die tatsächlich eingesetzten Dienste ab.
- Kein nicht notwendiges Skript lädt vor der Einwilligung.
- Schriften selbst gehostet, Karten und Videos entkoppelt.
- HTTPS überall, HTTP-Weiterleitung aktiv.
- Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Dienstleistern vorhanden.
Fazit
Der schnellste Weg zur rechtssicheren Website führt über Reduktion: Was nicht geladen wird, muss nicht erklärt, eingewilligt und dokumentiert werden. Ein sauberes Impressum, eine ehrliche Datenschutzerklärung und zurückhaltende Technik decken den Großteil der Anforderungen ab.
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